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Dieser Blogartikel behandelt ausnahmsweise und aus aktuellem Anlass die Kampagne der Bundesärztekammer: “Zeitgemäße Behandlung – überalterte Gebührenordnung”
Gebührenordnung für Ärzte – die Politik weigert sich zu handeln!
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), nach der ärztliche Leistungen bei privatversicherten Patienten abgerechnet werden, ist inhaltlich von 1986. Eine letzte, geringfügige Aktualisierung erfolgte vor 27 Jahren im Jahr 1996. Seitdem sind auch die finanziellen Bewertungen der Ziffern unverändert geblieben. Das bedeutet, dass die Gebühren für die ärztlichen Leistungen aufgrund der jährlichen Inflationsrate inzwischen mehr als um die Hälfte weniger wert sind als noch zum Zeitpunkt der Erstellung der GOÄ. Zudem gibt es kein eigenständiges Kapitel zur Neurologie, sondern sie bildet zusammen mit Psychiatrie und Psychotherapie einen gemeinsamen Abschnitt. Das liegt daran, dass das Fach Neurologie sich erst in den 1980er Jahren abgetrennt und eigenständig etabliert in Deutschland hat. So ist auch seit mehr als 30 Jahren unbestritten, dass die sogenannte “sprechende Medizin”, also der Teil der Arztbesuche, bei denen die Wirkung der Behandlung insbesondere durch die passende Kommunikation zwischen Arzt und Patienten entsteht, ungenügend abgebildet ist und viele Neuerungen gar nicht vorkommen. Oft ist diese völlig veraltete Gebührenordnung der Grund, dass es zu Erstattungsproblemen mit der Versicherung kommt.
“Sie (die Gebührenordnung) ist komplett veraltet und trotzdem weigert sich der aktuelle Bundesgesundheitsminister, sie zu aktualisieren.” (Bundesärztekammerpräsident Dr. Reinhardt).
Die neue Gebührenordnung wurde über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren von der Deutschen Ärzteschaft in vielen Sitzungen erstellt und fair ausgehandelt. Was eingefordert wird, ist die angemessene Bewertung ärztlicher Arbeit, die seit vielen Jahren aussteht. Noch bedauerlicher ist, dass der Bundesgesundheitsminister die ihm vorliegende neue Gebührenordnung mit bewusst unwahren Behauptungen verweigert. So z. B. sagte er in einem Interview, dass dies zu einer finanziellen Verschiebung zuungunsten der gesetzlichen Krankenversicherung führen würde. Jedoch ist das Gegenteil der Fall: Jedes Jahr erhält die gesetzliche Krankenversicherung infolge hoher Defizite neue Milliardenzuschüsse des Bundes. In den letzten Jahren waren es durchschnittlich 14 Mrd. €, im Jahr 2022 sogar 28 Mrd. €. Die kassenärztliche Bezahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelte sich etwa in den letzten 20 Jahren. Die private Krankenversicherung (PKV) schreibt hingegen schwarze Zahlen – und das ohne öffentliche Gelder. Zudem sind die Beitragszahlungen der privat Versicherten in den letzten zehn Jahren um etwa 20% weniger stark angestiegen, als die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darüber hinaus kam eine in der letzten Legislaturperiode eingesetzte Kommission im Januar 2020 zu der einmütigen Empfehlung, das jetzige, zweigeteilte Gesundheitswesen, GKV und PKV, fortzuentwickeln.
Alle diese Erkenntnisse ignoriert der sozialdemokratische Professor Lauterbach. Will er die Privatmedizin “aushungern”? Die deutsche Ärzteschaft will den Stillstand nicht weiter hinnehmen!
Auch Sie können dies unterstützen: Schreiben Sie doch einfach an Ihren Bundestagsabgeordneten, er möge bitte das Umsetzen der neuen GOÄ unterstützen.